Krankenversicherung für Berufsanfänger

Berufsanfänger sowie alle anderen Personen in Deutschland unterliegen einer Krankenversicherungspflicht. Welche Möglichkeiten es gibt, erklären wir weiter.

Eine Krankenversicherung kann gesetzlich oder privat sein. Die Entscheidung für eine davon hängt vom Beschäftigungsverhältnis und Einkommen ab. Angestellte müssen sich grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen, sofern sie die Versicherungspflichtgrenze nicht erreicht haben. Diese liegt aktuell bei einem monatlichen Einkommen von 5.362,50 Euro. Selbstständige und Beamte haben dabei freie Wahl.

Ist man in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, wird jeden Monat 14,6 % des Bruttogehalts abgezogen. Arbeitgeber und  Arbeitnehmer teilen diesen Beitrag und übernehmen jeweils 7,3 %. Der Prozentsatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Dazu gibt es einen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich auffallen kann. Der wird auch zur Hälfte durch den Arbeitgeber übernommen. Gesetzliche Krankenkassen bieten nahezu gleiche Leistungen, denn diese sind an das Sozialgesetzbuch gebunden. Unterscheiden sich lediglich die Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, Zuschüsse usw.

Alternative zu einer gesetzlichen Krankenversicherung stellt die private Krankenversicherung dar. Sie ist einkommensunabhängig und bietet einen größeren Spielraum bezüglich Leistungen und Versicherungsumfang. Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zur Hälfte der tatsächlich bezahlten Versicherungsbeiträge seiner Beschäftigten.

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* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechtsidentitäten.