Familienschutz ZulagenRente

Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer Eigenvorsorge mit Zulagen und auch eine Steuerersparnis kann dabei rauskommen. Sie müssen nur einen Teil Ihres Einkommens investieren.

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Zuschuss vom Staat.

Zum Beispiel alle gesetzlich Pflichtversicherten, Arbeiter und Angestellte im  öffentlichen Dienst, Beamte, Arbeitslosengeldempfänger, Versicherte in Erziehungszeit, geringfügig Beschäftigte (die auf Versicherungsfreiheit verzichten), versicherungspflichtige Selbstständige in der Gesetzlichen Rentenversicherung, Wehr-/Zivildienstleistende.

Noch besser und einfacher.

  • Zulagenantrag für die gesamte Laufzeit
  • Das Vermögen aus der Zulagenrente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Hartz IV.
  • Bei Rentenbeginn können Sie bis zu 30 % der gesparten Summe entnehmen.
  • Neu: Sie können beim Immobilienerwerb
    zu eigenen Wohnzwecken Ihren Zulagenrentenvertrag
    verwenden:
    - Vollständige oder teilweise Entnahme des bestehenden Guthabens
    - Tilgen von Restschulden mit dem Guthaben zum Rentenbeginn
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